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Schalast erweitert mit dem renommierten Wirtschaftsprüfer Dirk Auerbach und Team seine Beratung im Banken- und Finanzsektor

24.11.2021, News,Presse

 Durch die Integration der Schalast Auerbach AG in ihr Netzwerk erweitert die Kanzlei Schalast ihre Beratungsexpertise im Banken- und Finanzsektor zum 24. November 2021 um den renommierten Wirtschaftsprüfer Dirk Auerbach (58) und dessen Team. Hierdurch baut die Kanzlei nicht nur ihre aufsichtsrechtliche Expertise bei der Regulierung von Unternehmen des Finanzsektors weiter aus, sondern ergänzt diese auch um betriebswirtschaftliche und rechnungslegungsbezogene Themen. Mit Erteilung der Zulassung der Schalast Auerbach AG als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird Schalast auch in der Lage sein, Prüfungen aller Art nach Wirtschafts­prüfer­standards durchzuführen.

Dirk Auerbach verfügt über 32 Jahre Berufserfahrung, von denen er 30 Jahre bei Big Four Gesellschaften, teilweise in internationalen Rollen, beschäftigt war. In diesem Rahmen war er 15 Jahre lang auch für die Unterstützung der Prüfungsteams von nationalen und internationalen Banken in sämtlichen regulatorischen Fragestellungen verantwortlich, wodurch er eine breite Bench­markingerfahrung sammeln konnte. Darüber hinaus ist seine Expertise in Transaktionsberatung, Structured Finance Themen und Sonderfragen international geschätzt. Er wird als Vorstandsvorsitzender zusammen mit dem zweiten Vorstandsmitglied, Professor Dr. Andreas Walter, die Geschäfte der neuen Gesellschaft führen.

Dirk Auerbach ist Mitherausgeber des Kommentars „Schwennicke/Auerbach, Kreditwesengesetz“ sowie einer Vielzahl weiterer Publikationen zu Themen des Aufsichtsrechts, der Rechnungslegung und des Risikomanagements. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter im Masterstudiengang Financial Law an der Frankfurt School of Finance und im Masterstudiengang Governance an der Hochschule Ludwigshafen. Zudem war er über viele Jahre Mitglied verschiedener Arbeitskreise des Bankenfachaus­schusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer, zuletzt des Arbeitskreises Geldwäsche.

Somit ergänzt die Expertise von Auerbach passgenau die juristische Beratung des Schalast Teams für Banking & Finance. Dies gilt insbesondere für aufsichtsrechtliche Themen, die bei Schalast von Partner Alexander Gebhardt vertreten werden, für das Angebot im Bereich strukturierte Finanzierungen, das Schalast im April mit dem neuen Partner Dr. Matthias Geurts verstärkt hatte, sowie dem von Prof. Dr. Andreas Walter verantworteten Bereich der innovativen Finanzprodukte (FinTech, Derivate etc.).

Prof. Dr. Christoph Schalast, Managing Partner der Kanzlei Schalast erläutert: „Mit diesem Schritt verfolgen wir konsequent unsere Wachstumsstrategie im Sinne der Mandantenbedürfnisse. Dabei lassen wir jedoch niemals die persönliche Komponente außer Acht. Dirk Auerbach und ich kennen uns seit über 15 Jahren und aus der Zusammenarbeit zunächst bei NPL-Transaktionen und zahlreichen weiteren Projekten entstand zunächst von professioneller Wertschätzung geprägte Kollegialität und inzwischen auch Freundschaft. Wir freuen uns richtig auf die Zusammenarbeit.“

Die jetzige Ausdehnung gewährleistet nahtlose Beratungsleistungen, insbesondere im Hinblick auf Eigenmittel- und Risikomanagementfragen, Restrukturierungsthemen sowie die Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Organisationsanforderungen in prüfungssichere Richtlinien und Prozesse.

Professor Dr. Andreas Walter, Deputy Managing Partner und Leiter Praxisgruppe Banking & Finance bei Schalast erläutert die Wachstumsstrategie: „Die herausragende Erfahrung von Dirk Auerbach insbesondere im Hinblick auf die konkrete Umsetzung von finanzmarktrelevanten Regelungen in die Organisation der Unternehmen des Finanzsektors sowie seine Benchmarkingexpertise, sind die kongeniale Ergänzung zu unserer rechtlichen Kompetenz. Unsere Arbeitsfelder greifen täglich ineinander – zum Beispiel, wenn es um die Gestaltung von Transaktionen, betriebswirtschaftliche Fragen des Aufsichtsrechts oder die Begleitung von Sonderprüfungen bis zur Abarbeitung von Prüfungsfeststellungen geht. In Zukunft müssen unsere Mandanten keine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mehr zu Rate ziehen. Wir können dann die komplette integrierte Beratung aus einer Hand anbieten. Das spart nicht nur Beratungskosten, sondern ermöglicht auch bessere Produkte, die von Anfang alle Aspekte miteinbeziehen“.

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