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Wolfgang Sigler in Stuttgarter Zeitung zum problematischen Zugang zu Corona-Überbrückungshilfen bei „familiären Verbindungen“.

19.01.2022, News,Presse

In der Stuttgarter Zeitung erläutert Wolfgang Sigler, Schalast Partner und Insolvenzrechtler in unserem Stuttgarter Büro, eine brisante Situation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf staatliche Coronahilfen angewiesen sind. Es handelt sich um den problematischen Zugang zu Überbrückungshilfen, die deutsche KMU im Zuge der Corona Pandemie beantragen konnten, beim Bestehen von „familiären Verbindungen“. Denn in diesen Fällen stellt die deutsche Verwaltung Zugangshürden zu Coronahilfen auf, die über das einschlägige Beihilferecht der EU weit hinausgehen. Nach EU-Recht werden für die Frage, ob ein KMU oder schon ein Großunternehmen vorliegt, neben rechtlich verbundenen Unternehmen auch Personen, die im Einzelfall gemeinsam unternehmerisch handeln, zu einem Unternehmensverbund zusammengerechnet. Hierzu stellen die FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überbrückungshilfe lapidar fest: „Familiäre Verbindungen gelten ausreichend für die Schlussfolgerung, dass natürliche Personen gemeinsam handeln.“ Genau in dieser pauschalen Annahme sieht Sigler jedoch in der Praxis ein Problem. Denn auch in Fällen, wenn Verwandte völlig unabhängige Unternehmen betreiben oder beispielsweise seit Jahren nicht mehr miteinander sprechen, werden sie nun plötzlich hinsichtlich der Überbrückungshilfe als ein Unternehmen behandelt. Gerade für kleine oder mittlere Unternehmen könne diese Beurteilung als „Zwangsverbund“ ein böses Erwachen bedeuten – und zwar aufgrund ausbleibender Coronahilfen oder drohender Rückzahlungen bis hin zum finanziellen Ruin. Besonders besorgniserregend findet Sigler in dem Zusammenhang, dass den betroffenen Unternehmen bislang keinerlei praxistaugliche Möglichkeit eingeräumt wird, das Bestehen eines Unternehmensverbunds zu widerlegen.

Den vollständigen Artikel zum Thema können Sie hier in der Online Ausgabe der Stuttgarter Zeitung finden.