Schalast | News

DAC7-Richtlinie: Erhöhte Transparenz von digitalen Geschäftsmodellen

20.01.2022, News

Am 22. März 2021 wurde die DAC7-Richtlinie (EU) 2021/514 beschlossen.[1] Ziel der Richtlinie ist es die Transparenz von digitalen Geschäftsmodellen, insbesondere für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen, zu erhöhen. Online-Plattformen bringen nicht nur viele Vorteile, sondern bieten auch zahlreiche Möglichkeiten der Steuerhinterziehung, weshalb der Finanzverwaltung die umfassende Erfassung von steuerpflichtigen Geschäftsfällen besser ermöglicht werden soll. Die DAC7 Richtlinie ist bis zum 31.12.2022 in nationales Recht umzusetzen und bereits ab 01.01.2023 anwendbar.

Wer ist betroffen?

Die Mitteilungspflicht erstreckt sich auf Betreiber digitaler Plattformen mit Sitz, Ort der Geschäftsleitung oder Betriebsstätte innerhalb der EU. Die Definition der digitalen Plattform ist bewusst weit gefasst und deckt damit jegliche Software, Website oder mobile Anwendung ab, die es Verkäufern ermöglicht direkt oder indirekt relevante Tätigkeiten für Nutzer auszuüben.

Die Mitteilungspflicht der Plattformbetreiber betrifft die Verkäufer auf den Plattformen. Dies sind sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während des meldepflichtigen Zeitraums auf der Plattform registriert sind und mitteilungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt haben.

Meldepflichtige Tätigkeiten von Verkäufern sind:

  • die Vermietung von unbeweglichem Vermögen,
  • die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel,
  • die Erbringung persönlicher Dienstleistungen,
  • der Verkauf von Waren und Gegenständen und

Die Mitteilungspflicht besteht für entgeltliche meldepflichtige Tätigkeiten. Digitale Plattformen, die nur Zahlungen verarbeiten, Werbung platzieren oder Kunden weiterleiten werden nicht erfasst.

Welche Informationen sind zu sammeln?

Die Sorgfaltspflichten sind weitreichend und verlangen eine umfassende Sammlung von Informationen:

  • personenbezogenen Daten des Verkäufers (z.B. Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, USt-ID, Geburtsdatum/Handelsregisternummer, Wohnsitzstaat des Verkäufers).
  • Informationen über die erzielten Gewinne (z.B. Höhe der gezahlten Gegenleistung, Plattformgebühren, Anzahl der Verkäufe und Aktivitäten)
  • bei vermietetem unbeweglichem Vermögen die Anschrift, Grundbuchnummer und den Mietzeitraum der Immobilie

Darüber hinaus muss der Plattformbetreiber die gesammelten Informationen auf ihre Richtigkeit und Verlässlichkeit hin überprüfen.

Was ist zu melden?

Es sind sowohl die personenbezogenen als auch die sachbezogenen Daten des Verkäufers den Steuerbehörden zu melden. Hierzu zählen:

  • Persönliche Daten der Verkäufer (Name, Anschrift, SteuerID/UID, HR-Nummer, Geburtsdatum),
  • Finanzkonto,
  • Höhe der gezahlten und gutgeschriebenen Vergütungen des Verkäufers,
  • Jegliche Gebühren, Provisionen und Steuern.
  • (Mietzeiten und Informationen der vermieteten Einheit bei unbeweglichem Vermögen)

Die Meldung ist im eigenen Sitzstaat/Registrierungsstaat vorzunehmen. Bei einer Mitteilungspflicht in mehreren Staaten besteht ein Wahlrecht, in welchem Staat der Plattformbetreiber die Meldung abgeben möchte, bei gleichzeitiger Benachrichtigung aller anderen betroffenen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten.

Meldezeitraum:

Die Mitteilungspflicht besteht für das jeweilige Kalenderjahr und die Meldung ist spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres abzugeben. Der Plattformbetreiber hat sicherzustellen, dass die Verkäufer noch vor Ende der Mitteilung Kenntnis über die gesammelten Informationen erlangen. Die erste DAC7 Meldefrist für das Meldejahr 2023 endet am 31.01.2024.

Was folgt mit DAC8?

Im Anschluss an die DAC7-Richtlinie hat die EU-Kommission bereits die DAC8-Richtlinie für Kryptowerte und E-Geld in Planung. Hierbei sollen Anbieter von Krypto-Vermögenswerten verpflichtet sein, Informationen an Steuerbehörden zu melden, wenn der Eigentümer der getauschten Krypto-Vermögenswerte in einem Mitgliedstaat ansässig ist.

Hiermit sollen Bitcoin & Co besser von den Steuerbehörden erfasst werden, insbesondere auch mit Blick auf den Schwarzmarkt-Handel und Missbrauch. Trading-Plattform Betreiber befürchten dagegen die durch die DAC8-Richtlinie bevorstehenden hohen Compliance-Belastungen. Ein erster Entwurf hierzu wird im ersten Quartal von 2022 erwartet.

 

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021L0514&qid=1625239652585&from=EN.