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Client Alert – Neues zu Gaspreisen für Endkunden?

16.09.2022, News

Das Bundeskabinett hat sich am 14.09.2022 u.a. mit folgenden, energiepolitischen Themen befasst:

1. Umsatzsteuer Gas

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas beschlossen. Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert.

Durch eine bereits existierende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz kann die Steuersenkung ohne den Aufwand einer ausdrücklichen Preisanpassung an die Endkund:innen weitergeben werden. Hintergrund ist die Einführung der Gasbeschaffungsumlage, welche ebenfalls vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 erhoben wird. Ob für die konkrete Umsetzung vollständig auf die Vorgaben zur letzten Umsatzsteuersenkung aus 2020 zurückgegriffen wird, oder ob modifizierte Regelung per BMF-Schreiben kommen, ist noch unklar. Vorzugswürdig wäre sicher eine Klarstellung.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steuersenkung-gas-2125486

2. Sichere Energieversorgung in der Krise

Die Bundesregierung will durch ein Bündel an Gesetzesänderungen die Energieversorgung in der Krise absichern. So soll der Brennstoffwechsel von Gas auf andere Energieträger noch weiter vereinfacht werden. Ebenso sollen mehr Ausschreibungen für den Bau von Solaranlagen sowie Sonderregelungen für die EEG-Förderung von Biogas mittelfristig mehr Zubau und Stromerzeugung fördern. Darüber hinaus sollen Betreiber von Windkraftanlagen, befristet bis 31. März 2023, Grenzwerte überschreiten und somit insbesondere nachts mehr Strom erzeugen. Auch die Infrastruktur wird auf die Kapazitätsveränderungen u.a. durch Offshore- und LNG-Anlagen vorbereitet.

Allein zum Zankapfel Gasbeschaffungsumlage fehlen noch konkrete Regelungen. Zwar sollen Auszahlungen an Importeure noch bis Ende Oktober herausgezögert werden, wie der Kreis der vermeintlich Berechtigten eingegrenzt wird, ist aber noch unklar. Ebenso fehlen Vorgaben zum Umgang mit der Umlage bei durch Erdgaseinsatz erzeugter Wärme und zum Umgang mit dem Mehraufwand in Festpreisprodukten. Für den gesamten Markt ist also die Zitterpartie zum 01.10. noch nicht ausgestanden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sichere-energieversorgung-2125764