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BGH verhandelt über Influencer Marketing: Richter erwägen Vorrang des Telemediengesetzes - Prof. Joachim und Christian von Strobl-Albeg in der LZ

06.08.2021, News

Am 29.07.2021 wurde vor dem Bundesgerichtshof in den Fällen Cathy Hummels, Leonie Hanne und Luisa-Maxime Huss verhandelt. Es ging vor allem um die Frage, ob verschiedene Instagram-Veröffentlichungen der Influencerinnen Cathy Hummels (Az. I ZR 126/20), Leonie Hanne (Az. I ZR 125/20) und Luisa-Maxime Huss (Az. I ZR 90/20) als Werbung hätten gekennzeichnet werden müssen. Der BGH hat eine Entscheidung für den 07.09.2021 angekündigt.

Dem BGH liegen noch weitere Influencer-Fälle vor, die aber - so der Senatsvorsitzende in der mündlichen Verhandlung - noch nicht spruchreif sind. Der Verband Sozialer Wettbewerb hat 2017 und 2018 viele Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt – unter anderem auch Pamela Reif, Diana zur Löwen und Vanessa Blumenthal, deren Fälle erst in einer weiteren Runde vor dem BGH verhandelt werden.

Schalast Partner Prof. Joachim von Strobl-Albeg spricht im Artikel von Frau Falker über den möglichen Ausgang des Verfahrens seiner Mandantin Leonie Hanne, für die er zuvor beim Hanseatischen Oberlandesgericht obsiegt hat. Schalast Partner Christian von Strobl-Albeg äußert sich zum möglichen Vorrang des Telemediengesetzes, der bereits erstinstanzlich und dem Hanseatischen Oberlandesgericht geltend gemacht wurde.

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