Environmental, Social and Governance (ESG)

Die Ziele Umweltschutz, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung (Environment, Social and Governance/ESG) haben bereits vor der Pandemie spürbar an Bedeutung gewonnen und werden zunehmend zu einem bestimmenden Querschnittsthema in unserem Wirtschaftsleben und auch im Wirtschaftsrecht.

Dies hat sich in den letzten Monaten noch einmal spürbar verstärkt. Voraussichtlich ist wirtschaftliches Handeln ohne Berücksichtigung dieser Ziele in Zukunft kaum noch denkbar. Ein ganz klares Signal in diese Richtung hat auch die neue US-Administration mit Präsident Biden an der Spitze unmittelbar nach Amtsantritt gesetzt.

Aber auch in allen anderen führenden Industrienationen und darüber hinaus sind die ESG-Ziele wirksam. Hintergrund hierfür ist das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und die UN-Agenda 2013 für nachhaltige Entwicklung. Wirtschaftsunternehmen wollen und können sich diesem Bewusstseins- und Wertewandel nicht verschließen und sie müssen sich der Herausforderung stellen.

ESG umfasst dabei nicht nur Themen, die früher unter Corporate Responsibility und Compliance subsummiert wurden, das heißt die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, keine Kinderarbeit oder keine anderen „ausbeuterischen“ Strukturen, keine Korruption etc., nein, dies geht weit darüber hinaus. Es geht um Nachhaltigkeit, um Ressourcenschonung, um die Betrachtung des ESG-Footprint eines Produktes oder einer Dienstleistung.

Wir gehen davon aus, dass dieses Thema in den nächsten Jahren in allen Praxisgruppen eine zentrale Bedeutung haben wird. Gerne begleiten wir unsere Mandanten vollumfänglich bei allen Fragen um ESG. Nachfolgend einige Anregungen aus den Praxisgruppen.

Banking & Finance (Sustainable Finance)

Es herrscht weitgehend Konsens, dass politische bzw. gesetzgeberische Maßnahmen allein zur Verwirklichung der Klimaschutzziele nicht ausreichen. Eine zentrale Rolle kommt daher den öffentlich-rechtlichen und privaten Kapitalgebern zu. Nur wenn Nachhaltigkeit fördernde Finanzprodukte entwickelt und verwendet werden und dadurch die privaten Finanzströme eine entsprechende Steuerung erfahren, kann die technische und organisatorische Anpassung der Wirtschaftsstrukturen im Sinne der CO2-Reduktion und Nachhaltigkeit gelingen. Dem Finanzsektor kommt bei der Entwicklung in Richtung somit Nachhaltigkeit eine Schlüsselrolle zu.

Im Banking & Finance unterstützen wir unsere Mandanten bei Themen der Nachhaltigkeit (Sustainable Finance) wie folgt:

(a) Finanzierung

  • Beratung von Kreditinstituten und Darlehensnehmern bei Projektfinanzierungen im Bereich Erneuerbare Energien (Onshore-Windparks, Offshore-Windparks, Solarparks),
  • Beratung von Projektentwicklern und Investoren bei der Entwicklung und Verwaltung von Projekten im Bereich Erneuerbare Energien (Onshore-Windparks, Solarparks),
  • Beratung von Kreditinstituten und Darlehensnehmern bei Finanzierungen von Glasfaserprojekten und -unternehmen,
  • Beratung von Kreditinstituten bei Nachhaltigkeitsdarlehen (Sustainability Linked Loans), und
  • Beratung von Kreditinstituten bei der Finanzierung nachhaltiger Immobilien.

(b) Kapitalmarktprodukte (Debt Capital Markets)

  • Beratung von Emittenten und Arrangeuren bei Green Bonds, Social Bonds und Sustainability Bonds, und
  • Beratung von Originatoren und Emittenten bei Green Securitisations und Sustainable Securitisations.

(c) Kapitalanlageprodukte

  • Entwicklung von Anlageprodukten (insb. Investmentfonds und Vermögensanlagen) in Bezug auf nachhaltige Assets (Windparks, Micro-Finance, Green-Financing und Immobilien, Finanzierungsmodelle zur Co2-Reduzierung),
  • Entwicklung von ESG Policies und Guidelines sowie Anpassungen etwa im Rahmen von Benchmarks,
  • Beratung bei der Implementierung von ESG-Grundsätzen im Investment- und Risikomanagementprozess,
  • Beratung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeits-Taxonomie: Rahmen für die Definition, Klassifikation und Kennzeichnung nachhaltiger Aktivitäten und nachhaltiger Finanzprodukte
  • Beratung im Zusammenhang mit der Transparenz-Verordnung: Publizitätspflichten zur Gewährleistung der Transparenz bestimmter Finanzmarktteilnehmer, Versicherungsvermittler und Wertpapierfirmen hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- oder Anlageberatungsprozessen sowie hinsichtlich Finanzprodukten, die auf nachhaltige Investitionen ausgerichtet sind, und
  • Beratung bei den Delegierten Rechtsakten zur Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) und der Insurance Distribution Directive (IDD): Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Feststellung der Ziele der Anlageinvestitionen der Kunden.

(d) Bankaufsichtsrecht

  • Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Nachhaltigkeitsaspekten (Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Risk-Weighted Assets).

Corporate / M&A

ESG wird im Bereich des klassischen Gesellschaftsrechts sowie bei M&A Transaktionen eine immer wichtigere Rolle spielen.

So werden Unternehmensleitungen (Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Verwaltungsräte etc.) das daily business an ESG-Grundsätzen ausrichten und dabei sicherstellen müssen, dass die Prinzipien auch konzernweit beachtet werden. Hierfür ist vorrangig die Einrichtung eines geeigneten Dokumentations- und Überwachungssystems erforderlich. Für den Fall, dass die – mehr und mehr kodifizierten – ESG Grundsätze nicht eingehalten werden, werden sich spezifische Haftungsfragen stellen, mit denen sich die Unternehmensleitungen dann auseinandersetzen müssen.

Bei M&A Transaktionen wird sich die Frage stellen, ob und inwieweit das Zielunternehmen ESG Grundsätze aufgestellt und beachtet hat. Dies ist insbesondere im Rahmen der Due Diligence zu prüfen und dokumentieren. Auch im Rahmen der Unternehmensbewertung und der anschließenden Kaufpreisverhandlung wird die Einhaltung von ESG Grundsätzen bei Unternehmenstransaktionen eine Rolle spielen. Letzteres auch deshalb, weil Ratingagenturen mittlerweile Daten über ESG Grundsätze eines Unternehmens erheben und diese sog. ESG-Scores bei Unternehmensbewertungen und Kaufpreisverhandlungen herangezogen werden (können).

Nicht langfristig sondern kurzfristig werden Unternehmen Wettbewerbsvorteile haben, die konsequent auf das Prinzip ESG verbunden mit Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit setzen. Dies wird weitere Bereiche, wie etwa Börsengänge in Zukunft mit prägen. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa die Diskussion über den Börsengang von Victoria´s Secret. Auch die hohe Bewertung des Ökoklassikers Birkenstock stehen für diese Entwicklung.

Da wir dies verstanden haben, begleiten wir unsere Mandanten im Bereich Corporate M&A auch an der Schnittstelle zu Banking & Finance und Capital Markets bei allen ESG-Themen.

  • Entwicklung und Implementierung von ESG Grundsätzen (Richtlinien, Verhaltenskodizies etc.) in die gesellschaftsrechtliche Dokumentation sowie Einrichtung eines entsprechenden konzernweiten Ãœberwachungssystems;
  • Beratung und Begleitung der Unternehmensleitungen im daily business bei Fragen im Zusammenhang mit ESG Grundsätzen;
  • Beratung und Begleitung von Mitgliedern von Unternehmensleitungen im Zusammenhang mit Haftungsfragen wegen ESG Themen;
  • Beachtung von ESG Fragen im Zusammenhang mit einer Legal Due Diligence, insbesondere die Evaluation des gegenwärtigen Status Quo der ESG Governance der Zielgesellschaft sowie die Identifikation von etwaigen Risiken;
  • Beratung und Umsetzung von ESG-Aspekten bereits bei der Unternehmensgründung im Rahmen der Unternehmensdokumentation
  • Beratung bei Änderungen der Unternehmensstruktur und Reportings
  • Beratung zur Umsetzung einer nachhaltigen Geschäftsstrategie
  • Beratung im Zusammenhang mit ESG konformen/abhängigen Geschäftsleitungsvergütungen;
  • Beratung und Begleitung bei Nachhaltigkeitsberichten etc und/oder im Zusammenhang mit Offenlegungspflichten.

Automotive & Co

Längst sind den Verantwortlichen für die Corporate Governance im automotiven Mittelstand mit globaler Ausrichtung die Herausforderungen einer umweltschonenden und sozialverträglichen Geschäftspolitik und deren wachsende Bedeutung im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) bewusst geworden. Eine ökologisch und sozial nachhaltig gute Unternehmensführung mit positivem „outward impact“ bildet zunehmend nicht nur eine Anforderung der OEM’s an die gesamte Lieferkette, sondern einen echten Werttreiber für Unternehmen der Automobil- und Fahrzeugindustrie sowie ein wesentliches Kriterium bei Finanzierungs- oder Transaktionsentscheidungen strategischer oder institutioneller Investoren.

Im Bereich Automotive & Co. unterstützt Schalast seine Mandanten u.a. bei folgenden Nachhaltigkeitsthemen:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Transformation und Umstellung des Transport- und Mobilitätssektors zum emissionsfreien Fahren,
  • Beratung bei über bloße Umweltrisiken oder Compliancerisiken hinausgehenden ESG-Due Diligence-Prüfungen im Rahmen von Transaktionen oder Finanzierungen,
  • Implementierung eines CSR- oder ESG-Mindeststandards für rechts- und vertragstreues Verhalten im Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht, Entwicklung und Erweiterung von individuellen ESG-Standards für Leaderschip Governance, Rechtliche Begleitung bei ESG-Rating-Prozessen und Zertifizierungen. 

Electronics & Machine Engineering

Die wachsende Bedeutung und die Herausforderung einer umweltschonenden und sozialverträglichen Unternehmenspolitik im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) ist von den Governanace-Verantwortlichen in international tätigen Unternehmen des Mittelstands längst erkannt worden. Eine ökologisch und sozial nachhaltig gute Unternehmensführung mit positivem „outward impact“ bildet zunehmend nicht nur einen Imagegewinn oder eine Anforderung an die gesamten Marktteilnehmer, sondern einen echten Werttreiber für Unternehmen der Elektroindustrie und des Maschinenbaus sowie ein wesentliches Kriterium bei Finanzierungs- oder Transaktionsentscheidungen strategischer oder institutioneller Investoren.

Im Bereich Elektronik und Maschinenbau unterstützt Schalast seine Mandanten u.a. bei folgenden Nachhaltigkeitsthemen:

  • Beratung bei über bloße Umweltrisiken oder Compliancerisiken hinausgehenden ESG-Due Diligence-Prüfungen im Rahmen von Transaktionen oder Finanzierungen,
  • Implementierung eines CSR- oder ESG-Mindeststandards für rechts- und vertragstreues Verhalten im Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht,
  • Entwicklung und Erweiterung von individuellen ESG-Standards für Leadership Governance,
  • Rechtliche Begleitung bei ESG-Rating-Prozessen und Zertifizierungen.

Restrukturierung / Insolvenz

Der Umweltschutz, das Soziale und die gute Unternehmensführung  (Environmental, Social and Governance / ESG) in Krise, Restrukturierung und Insolvenz. Die ESG- Kriterien sind auch in diesem Beratungs- und Rechtsgebiet relevant, auf dreifache Weise:

  • ESG durch Restrukturierung/Insolvenzverfahren: Ein Krisenunternehmen, welches derzeit nicht die ESG-Kriterien erfüllt, kann es als Ziel und Ergebnis seiner Restrukturierung, ob nun außergerichtlich oder im Insolvenzverfahren, erreichen, danach in Ãœbereinstimmung mit den ESG-Kriterien weiterzuwirtschaften. Es kommt dabei darauf an, ob neue Investoren dieses ESG-Ziel unterstützen und ob die bisherigen Stakeholder, also insbesondere die Gesellschafter und die Mitarbeiter, „mitziehen“. Insbesondere Unternehmen, die aus einem Wirtschaftszweig kommen, der in seiner konkreten bisherigen Ausgestaltung noch wenig mit Umweltschutz zu tun haben mag, sei es nun in der Autoindustrie oder der Energiegewinnung, könnten, wenn sie sowieso schon in der Krise sind, die Instrumente des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts nutzen, um auch insofern besser den ESG-Kriterien zu entsprechen. Die Entwicklung des Geschäftsmodells in Richtung ESG (z.B. Transformation des Transport- und Mobilitätssektors zum emissionsfreien Fahren) kann hier ein wichtiger Sanierungsansatz im Rahmen der operativen Restrukturierung sein. Wichtig ist, dass die zur Verfügung stehenden Verfahren unterschiedliche Wirkungen im Sinne der ESG-Kriterien haben. So kann zum Beispiel im Rahmen eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens („StaRUG-Verfahren“) nicht in Arbeitnehmerrechte eingegriffen werden, sodass aus Sicht der ESG-Kriterien solch ein Verfahren sich als womöglich sozialer darstellt, als ein Regelinsolvenzverfahren, mit dem auch in Arbeitnehmerrechte eingegriffen werden kann.
  • Ist ESG insolvenzfest? In der Insolvenz nimmt ein Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse, also das Unternehmen, in Gewahrsam und hat darüber Verfügungsmacht, kann es und soll es verwerten. Sofern ein Unternehmen bisher den ESG-Kriterien entsprechend wirtschaftet, kann es sein, dass ein Insolvenzverwalter, da gesetzlich sein Ziel die bestmögliche Gläubigerbefriedigung und nicht die Einhaltung von ESG-Zielen ist, das Unternehmen als Insolvenzmasse auf eine Art und Weise verwertet, bei der am Ende die ESG-Ziele nicht mehr eingehalten werden. Das kann z.B. dadurch sein, dass Betriebsteile eines Unternehmens eingestellt werden, die bisher für die Einhaltung der ESG-Ziele sorgten, oder neue Geschäftszweige aufgenommen werden, die nicht den ESG-Kriterien entsprechen. Es kann auch sein, dass der Insolvenzverwalter ein Unternehmen derart verwertet/liquidiert, dass danach der Erwerber eines ESG-Asset (zum Beispiel ein neugepflanzter Wald oder ein Stromlieferungsvertrag über Ökostrom) rechtlich und tatsächlich in die Lage versetzt wird, dieses zu zerstören (z.B. den gepflanzten Wald wieder abzuholzen, das Holz zu verkaufen und das Grundstück zu bebauen oder wieder billigeren Strom aus fossilen Energiequellen zu beziehen).
  • Gefahren für ESG durch Restrukturierung/Insolvenzverfahren: Wie schon angedeutet, sind sowohl Restrukturierungsverfahren also Insolvenzverfahren in Deutschland vorrangig darauf ausgerichtet, eine bestmögliche Befriedigung für die Gläubiger zu erzielen, oder eben eine andere Lösung, die die Gläubiger durch einen Restrukturierungsplan/Insolvenzplan mit Mehrheit festlegen und verabschieden. Rein rechtlich sind in diesem Verfahren weder der Schuldner noch die Gläubiger verpflichtet, irgendwelche ESG-Kriterien einzuhalten. Da „Not kein Gebot kennt“, kann es also sein, dass ein Unternehmen, welches bisher ESG-Kriterien entsprach, in der Krise, um überhaupt noch finanzielle Werte zu retten, derart verändert oder verwertet wird, dass die Einhaltung der ESG-Ziele gefährdet ist oder nicht mehr erfolgt. So ist derzeit die Rechtslage. Dabei ist es nach unserer Einschätzung überaus schwierig, die Einhaltung von ESG-Kriterien durch rechtliche Regelungen, Vereinbarungen oder in sonstiger Weise „insolvenzfest“ zu machen. Um ESG also zu retten, sollte eine Krise daher noch früher und besser erkannt und abgewendet werden. Wenn Unternehmen und Anleger sich also sehr dafür einsetzen, dass ein Unternehmen ESG-Ziele einhält, müssen sie immer bedenken, dass dies in der Krise eines Unternehmens nicht mehr gesichert ist. Deswegen ist es notwendig, frühzeitig, darauf zu achten, eine sich abzeichnende Krise abzuwenden, um die Einhaltung von ESG-Kriterien zu gewährleisten. ESG-Ziele können also auch dadurch gefördert werden, dass Gläubiger Sanierungsbeiträge zur Krisenbewältigung eines Unternehmens leisten, welches sich ESG-Zielen verschrieben hat.

Communications & Infrastructure / Energy

(a) Im Bereich Telekommunikation und Infrastruktur unterstützt Schalast seine Mandanten bei folgenden Nachhaltigkeitsthemen:

  • Der Glasfaserausbau trägt in vielfältiger Weise zur Nachhaltigkeit bei: Der Breitbandausbau verhindert die Landflucht und Zersiedelung. Die Notwendigkeit von Reisen und Transporten wird reduziert. Kabelnetze verbrauchen weniger Strom als herkömmliche Datenkabel.
  • Schalast berät Projektentwickler, Kreditinstitute und Darlehensnehmern bei Glasfaserprojekten sowie deren Finanzierung.

(b) Im Bereich Energie unterstützt Schalast seine Mandanten bei folgenden Nachhaltigkeitsthemen:

  • Beratung von Projektentwicklern und Investoren bei der Entwicklung und Verwaltung von Projekten im Bereich Erneuerbare Energien (Onshore-Windparks, Solarparks), insbesondere zu Themen des EEG,
  • Beratung von Kreditinstituten bei Projektfinanzierungen im Bereich Erneuerbare Energien (Lender Due Diligence im Regulierungsbereich),
  • Beratung im Zusammenhang mit Sustainability Advisory.

 

Unsere Kanzlei nimmt das Nachhaltigkeitsziel auch für sich selbst sehr ernst. Lesen Sie hier mehr darüber, wie wir Nachhaltigkeitsziele unterstützen. 

Klimaneutrales Unternehmen Logo