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Mehr Eigenverantwortung für Endkunden – Schalast Partnerin Janka Schwaibold in der VersorgungsWirtschaft

25.08.2021, News

„Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Stromkunden, Schadensersatz an seinen klagenden Energieversorger zu leisten. Der Kunde hatte es versäumt, eine für seine Entnahmestelle neu vergebene Marktlokations-Identifizierungsnummer mitzuteilen bzw. den Energieversorger über eine Veränderung seiner Entnahmestelle zu unterrichten und so die Weiterbelieferung durch den Energieversorger zu ermöglichen.“

Anlässlich dieses Urteils schreibt Schalast Partnerin Janka Schwaibold im 8. Heft der VersorgungsWirtschaft über die sich immer stärker durchsetzende Tendenz Richtung Eigenverantwortlichkeit unternehmerischer Letztverbraucher der Energieversorgung, die nach Schwaibold begrüßenswert sei.

Zu Recht sieht das Gericht den Endkunden und Anschlussnehmer daher in der Verantwortung, auch als Letztverbraucher die Aufgaben und Sorgfaltspflichten seiner Marktrolle zu erfüllen. Dazu gehört die Pflicht, an seiner lückenlosen Versorgung durch den von ihm gewählten Lieferanten mitzuwirken, zumindest dann, wenn er die Informationshoheit hat.

Was die Entscheidung des Landgericht Osnabrück außerdem zeigt und was sich daraus für die Energiewirtschaft schließen lässt, können Sie im Artikel von Frau Schwaibold nachlesen.