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Tom Brägelmann in RDi Recht Digital

07.12.2021, News,Presse

Schalast Partner Tom Brägelmann und BBL Local Partner Dr. Christoph Weberhaben in der Zeitschrift RDi Recht Digital eine Urteilsbesprechung zum BGH Beschluss vom 15.7.2021, Az V ZB 53/20 veröffentlicht. Erläutert wird die Frage, ob die Auskunftserteilung nach DSGVO zu den allgemeinen Geschäftskosten zählt, die nach § 21 I 1 ZwVwV mit der Vergütung einer Zwangsverwalterin abgegolten sind. Der BGH wies die Beschwerde zurück, die Zwangsverwalterin konnte keinen Vergütungsanspruch für die Bearbeitung des Auskunftsantrags des Schuldners gelten machen. Christoph Weber und Tom Braegelmann ordnen die Gründe der Entscheidung ein und erklären deren Auswirkungen auch mit Blick auf die Vergütung des Insolvenzverwalters.