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Die Impfpflicht kommt, 3G bleibt - Wie umgehen mit Impf- und Testverweigerern, dubiosen Testzertifikaten, "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" und Co.?

01.02.2022, Event,News

Bis spätestens zum 15. März 2022 müssen Beschäftigte von Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen ihren Arbeitgebern einen aktuellen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Nur, wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist hiervon ausgenommen, muss dies aber durch ein ärztliches Attest nachweisen. Daneben bleibt es bei der Testpflicht, abhängig vom Impfstatus mindestens zweimal pro Woche.

Im Zuge der Test- und Impfpflicht haben sich verschiedene Anbieter positioniert, die über das Internet Testzertifikate, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und auch so genannte „Impfunfähigkeitsbescheinigungen“ vertreiben. Die Seriosität dieser Angebote ist überwiegend fraglich, gegen einige Anbieter wird bereits strafrechtlich ermittelt. 

Im Rahmen eines virtuellen Roundtable-Formats wollen wir nach einem kurzen Impulsvortrag diskutieren, wie mit den arbeitsrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Impfpflicht im Allgemeinen und den besagten Zertifikaten und Attesten im Speziellen umzugehen ist. Erfüllen sie die Anforderungen an die Test- oder Impfpflicht nicht, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen: Meldung an das Gesundheitsamt, unbezahlte Freistellung, Abmahnung, Kündigung oder Strafanzeige sind nur einige die denkbaren Maßnahmen.

Schalast Hamburg lädt Sie herzlich ein zu einem

virtuellen Healthcare-Roundtable

am Mittwoch, den 9. Februar 2022

um 17:00 Uhr (via Zoom).

Es würde mich freuen, wenn Sie oder eine Kollegin/ein Kollege unsere Runde bereichern und bisherige Erfahrungen mit uns teilen würden. Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an Hamburg@schalast.com, im Anschluss erhalten Sie von uns eine Zoom-Einladung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!