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Sanktionen im Zusammenhang mit Verletzungen der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine

25.02.2022, News

Im Zusammenhang mit der mit Verletzungen der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine wurden unter anderem von der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich und anderen Staaten Sanktionen verhängt.

Die Sanktionen betreffen einerseits einzelne Unternehmen und Personen, mit denen jede Geschäftstätigkeit einzustellen ist und/oder deren Vermögenswerte eingefroren werden. Andererseits wurden Ausfuhrverbote für bestimmte Güter implementiert. Überdies wurde ein Verbot der Finanzierung der Russischen Föderation und der Zentralbank Russland sowie der für diese handelnden Personen, Organisationen und Einrichtungen erlassen.

Je nachdem, wie sich die Situation weiterentwickelt werden sich auch die Sanktionen dynamisch entwickeln.

Der Verstoß gegen Sanktionsregelungen kann erhebliche straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen haben, die sowohl Unternehmen als auch die handelnden Personen treffen können.

Verkompliziert wird das Sanktionsrecht dadurch, dass die Befolgung ausländischer Sanktionen, die nicht deckungsgleich mit solchen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und/oder der Bundesrepublik Deutschland sind, gegen das in § 7 der Außenwirtschaftsverordnung verankerte, ebenfalls bußgeldbewährte Boykottverbot verstoßen könnte.

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen möglichst unverzüglich in ihren Organisationsrichtlinien Vorgaben sowie Kontrollen definieren und in der Organisation umsetzen, durch die sichergestellt ist, dass (1) nicht gegen Sanktionen verstoßen wird und (2) neue Sanktionsregelungen unverzüglich berücksichtigt werden.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne.  Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an unser Beratungsteam Partner Prof. Dr. Andreas Walter (andreas.walter@schalast.com), Dirk Auerbach (dirk.auerbach@schalast.com) und Oskar Becker (oskar.becker@schalast.com).