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Die BaFin hat erstmals ihren neuen Bericht Risiken im Fokus der Aufsicht veröffentlicht, der an die Stelle der bisherigen Aufsichtsschwerpunkte tritt.

03.03.2022, News

Die BaFin hat erstmals ihren neuen Bericht Risiken im Fokus der Aufsicht veröffentlicht, der an die Stelle der bisherigen Aufsichtsschwerpunkte tritt. Darin identifiziert die BaFin die folgenden Hauptrisiken für Banken und den Finanzmarkt:

  • Risiken aus dem Niedrigzinsumfeld
  • Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten
  • Risiken aus signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten
  • Risiken aus dem Ausfall von Unternehmenskrediten
  • Cyberrisiken
  • Risiken aus unzureichender Geldwäscheprävention

Die Themen und Schwerpunkte selbst sind zunächst wenig überraschend. Einige Schlussfolgerungen und Ankündigungen der BaFin lassen dennoch aufhorchen.

Zum einen etwa sieht die BaFin durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld eine große Gefahr für Institute mit traditionellen Geschäftsmodellen. Insbesondere Lebensversicherer und Pensionskassen sieht die BaFin unter Druck. Gleichzeitig will die BaFin diesen Risiken unter anderem durch einen weiteren sektoralen Kapitalpuffer begegnen, der die Eigenkapitalrenditen weiter schmälern wird. Das dürfte den Druck auf die Margen vor allem klassischer Finanzierungsgeschäfte weiter erhöhen.

In Bezug auf die angekündigten verstärkten Prüfungen der Werthaltigkeitsermittlungen bleiben elementare Fragen außen vor. Die von den Aufsichtsbehörden bereits seit einiger Zeit ins Feld geführte Abkopplung der Preisentwicklung von sog. Fundamentaldaten steht weiter in Konflikt zu den Anforderungen der Werthaltigkeitsermittlung. Erforderlich wäre hier die Schaffung transparenter Anforderungen die verlässliche Kreditvergabeprozesse ermöglicht.

In Bezug auf die Prüfung von Geldwäscheverdachtsmomenten fällt ins Auge, dass diese nicht nur in Bezug auf Kunden, sondern aktuell insbesondere auch bei Inhabern bedeutender Beteiligungen, Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern gesehen werden. Institute werden diesbezüglich verstärkt ihre internen Governance-Prozesse hinterfragen und prüfen müssen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Aussage der BaFin zur effektiven Aufsicht im Rahmen von White-Label-Banking. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Aufsichtsbehörden mehr Zugriff auf Marktteilnehmer wünschen, auch wenn diese nicht ihrer direkten Aufsicht unterliegen. Unter dem Stichwort „same business, same risks, same rules“ fordert die die BaFin konkret die Beaufsichtigung auch von branchenfremden Akteuren und Geschäftsmodellen wenn sie „gleichartige“ Geschäfte betreiben. Diese Forderung als „Lehre“ aus dem Wirecard-Skandal wird zunehmend lauter. Abzuwarten bleibt, ob die BaFin hier den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen oder verstärkt eigene Ermessensentscheidungen in diese Richtung forcieren will, etwa im Rahmen der Einordnung von Unternehmen als Finanzholding-Gesellschaften nach § 2f KWG. Letzteres war zuletzt jedenfalls im Markt verstärkt wahrzunehmen.