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Auch auf Instagram: Die NFT-Stunde hat geschlagen

31.03.2022, News

Nachdem Meta-CEO Mark Zuckerberg kürzlich auf der SXWX in Austin die Einführung eines NFT features bei Instagram angekündigt hat, ist der Hype um die digitalen Vermögenswerte noch größer geworden.

Was sind Non-Fungible-Tokens, sogenannte NFTs? Die Antworten variieren. Manche sagen: Bei NFTs handele es sich um einzigartige digitale Vermögenswerte, mit denen z.B. Bild-, Video- und Audiodateien, 3D-Kleidung im Metaversum oder sogar physische Objekte mit individuellem Wert digital dargestellt werden können. Manche halten NFTs sogar dafür geeignet, eine Art Generalschlüssel für jegliche Form von Intellectual Property zu sein. Für andere, oft Blockchain-Puristen, ist ein NFT ausschließlich ein Datenbankeintrag, also ein Script, in einer der vielen geschäftsüblichen Blockchains (zB. Ethereum, Solana, Cardano, Polkadot, Polygon und auch bald Lukso, u.v.m.). Letztendlich kann ein NFT vieles sein, es kommt aber eben nicht nur auf die eingesetzte Technik, sondern auch auf die dazugehörige frei gestaltete Vertragsumgebung an.

NFTs werden ähnlich wie Kryptowährungen über Blockchains gesichert, die sich aufgrund ihrer Speicherung innerhalb eines dezentralen Netzwerks nur schwer manipulieren lassen. Die meisten handelsüblichen Blockchains bieten außerdem den Vorteil, dass Transaktionen und die Kontrollrechte an den eingesetzten Tokens, NFTs, Smart Contracts sicher nachgewiesen und zugeordnet werden können. Dient ein NFT also zur Übertragung von geistigen Eigentumsrechten, lässt sich hiermit leichter als sonst eine Rechtekette abbilden und nachverfolgen.

Fakt ist, dass NFTs nicht nur ein digitales Schattendasein fristen, sondern teils enorm hohe Summen einspielen. Das Auktionshaus Christies hatte im Februar 2021 die Versteigerung eines Kunstwerkes des Künstlers Beeple ermöglicht, das 42.319,453 ETH (Gegenwert ca. 69 Million US-Dollar) erlöste, um nur ein Beispiel zu nennen. Die Einführung bei Instagram, könnte nun der Start einer massenhaften NFT-Anwendung sein und das Spektrum der Stakeholder schlagartig erweitern.

Bei der rechtlichen Beratung zu NFTs stellen sich u.a. urheberrechtliche und ähnliche Probleme: Gehen bei einem Verkauf oder Austausch von NFTs parallel zur Übertragung des Scripts auch weitere Rechte oder Berechtigungen mit über? Und wenn ja, ist dies mit Ausschließlichkeitsrechten verbunden? Bei NFTs bestehen auch kapitalmarktrechtliche Probleme, z.B. ob es sich bei manchen NFTs um Wertpapiere bzw. Finanzinstrumente handelt.

Sollten NFTs zukünftig über Instagram gehandelt werden, ergäben sich in diesem Zusammenhang auch aufsichts- und finanzrechtliche Fragen, insbesondere wenn die NFTs einen Anspruch auf zukünftige Gewinne oder Gewinnerwartungen verbriefen würden.

Wir haben jahrelange Erfahrung in der Rechtsberatung zu Blockchain-Themen sowie zu konkreten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Verkauf von NFTs und den dazugehörigen NFT-Plattformen. Dies gilt insbesondere auch zum Finanzaufsichtsrecht, AGB-Recht und der Besteuerung und Bilanzierung derartiger moderner Sachverhalte. Zudem beraten wir bereits in mehreren Verfahren zu verwandten Themen bei der BaFin.

Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Themen haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns.