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Rechtliche Umsetzbarkeit der Cannabis-Legalisierung und ihre Hürden

13.09.2022, News

Die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken war bislang in Deutschland verboten, was sich nach den Plänen der Ampel-Koalition nun ändern soll.

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat nun auch von offizieller Seite aufgezeigt, dass völkerrechtliche Hürden für die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken bestehen, welche es zu überwinden gilt. Die rechtliche Umsetzbarkeit der Cannabis-Legalisierung und ihre Hürden hat unser Partner Dr. Marc-André Rousseau bereits im April aufgezeigt. Klar ist, dass das Bundesgesundheitsministerium eine, auch auf internationaler Bühne, rechtssichere Ausgestaltung wählen will – und muss, wenn es die Legalisierung nicht nur vorübergehend etablieren will.

„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“

So einfach steht es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung geschrieben. Jedoch ist die Sache bei genauerem Hinsehen von größerer Komplexität als es scheint. Neben den Herausforderungen, die das ausgesprochene Ziel an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft stellt – um einen Rahmen zu schaffen, der zukunftsfähig, sicher und praktikabel ist - wird die Legalisierung auch aus rechtlicher Sicht nicht ganz so leicht umzusetzen sein; eine bloße Gesetzesänderung auf nationaler Ebene wird nicht ausreichen. Insbesondere die europa- und völkerrechtlichen Hürden für eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken waren dabei in der bisherigen, öffentlich bekannten Diskussion wenig präsent.

Wir haben uns diese Hürden etwas genauer angeschaut. Unsere Erkenntnisse lesen Sie im PDF anbei.