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MiCAR – schöne neue Kryptowelt?! Dos, Don’ts & Pitfalls für Marktteilnehmer nach der Einigung im Trilog

06.07.2022, Event,News

Am 30.06. 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen des Trilogs eine vorläufige Einigung über Teile des Vorschlags zur MiCAR (Markets in Crypto-assets, kurz MiCAR) erzielt, der sich vor allem auf die Emittenten sog. ungedeckter Kryptowerte und sog. Stablecoins sowie auf die Handelsplätze und die Wallets, in denen Kryptowerte gehalten werden, erstreckt. Die MiCAR soll bereits zeitnah in Kraft treten. Was bedeutet dies – juristisch gesehen – für Banken und Unternehmen, z.B. Start-Ups, die bereits Kryptoplattformen anbieten oder planen, und die in den nächsten Monaten in dem Bereich aktiv werden möchten? Welche Regelungen aus der aktuellen sowie aus der zukünftigen EU-Gesetzgebung sind besonders brisant? Gibt es noch Widersprüche oder ‚blinde Flecken‘? Wie ist hierbei die Rolle der ESMA gegenüber der BaFin und dem deutschen Gesetzgeber einzuordnen? Welche rechtlichen Besonderheiten ergeben sich aus den neuen Sonderbefugnissen der ESMA? Welche Regularien kann man in Bezug auf NFTs und DeFi erwarten, die als nächste Digital Assets von der MiCAR erfasst werden sollen?

Diese und weitere Fragen diskutiert Schalast-Partner Dr. Thorsten Voß am Donnerstag, 14. Juli 2022, 12 – 13 Uhr in unserem Lunch für Journalisten. Melden Sie sich bei Interesse an der Veranstaltung oder dem Thema gerne bei Schalast Head of Communications, Dr. Elisa Antz (elisa.antz@schalast.com).