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Steuerrecht: IRS (Internal Revenue Service) verlängert mit Notice 2022-37 das "phasing-in" von § 871(m) IRC

29.08.2022, News

Der IRS (Internal Revenue Service) hat am 23.8.2022 mit Notice 2022-37 angekündigt, das "phasing-in" von § 871(m) IRC verlängern zu wollen. Im Kern geht es um eine Verlängerung des Status Quo für die Finanzinstitute weltweit und in Deutschland bis zum 1.1.2025. Die Notice reiht sich ein in eine Abfolge von Verwaltungsanweisungen des IRS, die das gesetzliche Inkrafttreten von § 871(m) IRC (Internal Revenue Code) modifizieren. Auch wenn es sich um eine Notice handelt, dürfen withholding agents sich auf diese Erleichterungen berufen.

Die Notice erwähnt einmal mehr, dass zum 1.1.2023 ein neues QI-Agreement in Kraft treten soll (vgl. dazu unsere bisherige News), das auch dieser Notice entsprechen soll.

Zunächst gilt die - seit Ende 2017 geltende - "Delta-One"-Regel für alle Zahlungen auf Wertpapiere/Kontrakte fort, die vor dem 1.1.2025 emittiert werden. Ohne diese Notice wäre die "Delta-One"-Regel mit Ablauf dieses Kalenderjahres 2022 ersatzlos weggefallen. Über Notice 2022-37 wird die Delta-One-Regel also um zwei Jahre, 2023 und 2024, verlängert.

Natürlich gilt die Verlängerung nach wie vor nicht, wenn ein Missbrauch im Raum steht ("anti-abuse-rule").

Für sog. combined transactions soll weiter (bis Ende 2024) die Vereinfachungsregel für "withholding agents" gelten, dass diese nur solche Transaktionen einbeziehen sollen, die aus OTC-Transaktionen stammen, die "priced, marketed or sold in connection with each other" sind. Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist das ggf. vergleichbar mit den Regelungen des BMF für Koppelungsgeschäfte. Im Ergebnis führt es aus Sicht der withholding agents zu einer bloßen Anti-Missbrauchsregel. Die Vereinfachungsregel gilt nur für die withholding-agents, nicht für die Investoren.

Für QDDs (Qualified Derivatives Dealers) enthält die Notice weiter eine Verlängerung der Erleichterungsregelung, wie die QDD-Abführungsverpflichtung zu berechnen ist (pro Zahlung oder - jährlich - pro Security). Bei der Betrachtung pro Security - "net delta exposure method" - ist der IRS besorgt, dass ihm US-Quellensteuer entgeht. Erleichternd hatten schon die bisherigen Regeln vorgesehen, dass der QDD, soweit er als "equity derivatives dealer" (also beim Hedge) handelt, keine zeitgleiche Einbehaltsberechnung vorzunehmen braucht. Auch das gilt weiter. Die neue Notice ordnet jetzt dauerhaft ab 1.1.2025 - zwingend - die "net delta exposure method" an. Anscheinend lässt sich diese leichter überprüfen als ein fortwährender unterjähriger Abgleich. Der QDD bleibt abzugsverpflichtet bei "dividend-equivalent"-Zahlungen, die er als QDD an "foreign persons" weiterleitet.

Bis einschließlich 2024 ist ein QDD nicht verpflichtet, seine QDD-Aktivitäten in den "periodic review" einzubeziehen. Es gilt weiterhinder "good-faith-effort".

Eigentlich sollte der "Qualified Securities Lender" (QSL)-Status durch den QDD-Status verdrängt werden, wurde dann aber über verschiedene Notices immer weiter verlängert. Auch diese Notice reiht sich in diese Abfolge ein und verlängert den QSL-Status (der sich nur auf repo/sec-lending-Transaktionen bezieht) bis Ende 2024.