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Prof. Dr. Andreas Walter im Partner-Podcast der finanz-szene über den Datenschutz-Fall von Hannover

05.09.2022, News,Presse

Ende Juli hatte die niedersächsische Datenschutzbehörde der Hannoverschen Volksbank eine Geldbuße von 900.000 Euro auferlegt, weil die Bank Kundendaten ausgewertet und Schufa-Daten zur Verbesserung ihrer Werbeansprache genutzt hatte.

Prof. Dr. Andreas Walter, Leiter der Schalast Banking & Finance Praxisgruppe, spricht im Partner-Podcast von finanz-szene über diesen Fall.

Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass Daten für berechtigte Zwecke gespeichert und verarbeitet werden dürfen, ansonsten wird die Einwilligung des Kunden benötigt. Die Grenze zwischen berechtigten und unberechtigten Zwecken ist häufig nicht ganz klar, erklärt Prof. Dr. Andreas Walter. Im Datenschutz-Fall von Hannover stellt sich die Frage, zu welchen Zwecken die Daten erfasst wurden. Aus Prof. Dr. Andreas Walters juristischer Sicht ist es zulässig Daten zu erheben, wenn dadurch die Bonitätsanalyseverbessert werden soll. Wenn es aber darum geht, seine Kunden mit Werbung zu versorgen, gibt es keine Deckung mit den Vorgaben der Datenschutzgrundversorgung. Dann wird die Einwilligung der Kunden benötigt, welche in diesem Fall nicht vorlag.

Eine Einwilligung wird immer gebraucht, wenn es mehr als um Vertrag Erfüllung geht, z.B. Werbemaßnahmen. Solch eine Einwilligung ist jederzeit widerrufbar, also auch „nicht so viel Wert“, laut Prof. Dr. Andreas Walter. Im Podcast wird auch diskutiert, wie hoch der Aufwand für eine Einwilligungseinholung ist.

Der Datenschutz-Fall von Hannover hat eine Signalwirkung, meint Prof. Dr. Andreas Walter. „...auch unter Risikogesichtspunkten, weil es eine Risikoposition ist, gegen Datenschutz zu verstoßen, die vermeiden werden könnten.“

Mehr über den Datenschutz-Fall von Hannover und die Folgen für Banken und Fintechs erfahren Sie hier im Podcast von finanz-szene.