Im aktuellen Artikel aus Heft 04/2023 der Versorgungswirtschaft behandeln Schalast Rechtsanwältinnen Janka Schwaibold und Gesa Wesselmann die Neuerungen im Sperrprozess für Strom- und Gasversorger. Dieser wurde durch das Strompreisbremsengesetz Ende 2022 noch einmal verschärft. Insbesondere muss die Abwendungsvereinbarung aktualisiert werden, ein Anforderungsformular hierfür erstellt werden und auch die Vorlagen für Androhung und Ankündigung der Sperrung sollten mit den Vorgaben abgeglichen werden. Auch Lieferanten die nur Sonderverträge und keine Grundversorgung anbieten, sind betroffen, wenn sie Haushaltskundensperrungen vornehmen. Im Beitrag werden auch Hilfestellungen zu Form- und Fristvorgaben gegeben.
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