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Entlastungen nach Preisbremsengesetzen - verbleibende Pflichten für Unternehmen

17.01.2024, News

Ist Ihr Unternehmen auf die anstehenden Meldungen im Kontext Energiepreisbremsen vorbereitet?

Die Preisbremsen wurden für 2024 nicht verlängert, staatliche Entlastungen, die nach Preisbremsengesetzen für die Belieferung mit Strom, Gas, Dampf oder Wärme an Letztverbraucher gewährt wurden, endeten damit zum 31.12.2023.

Für Unternehmen, denen in 2023 Entlastungen von ihren Energielieferanten oder auf direkten Antrag von Übertragungsnetzbetreibern oder dem Beauftragten (PWC/KfW) gewährt wurden, ist das Thema damit aber noch nicht ausgestanden. Da die Entlastungen staatliche Beihilfen darstellen, gelten gesetzliche Obergrenzen und strenge Meldepflichten.

Unternehmen, die Entlastungen erhalten haben, müssen zum einen sicherstellen, ob die gewährten Entlastungen in korrekter Höhe in Turnus- und Endabrechnungen berücksichtigt wurden.

Zum anderen sind Meldepflichten zu erfüllen. Manche gelten bereits ab einer Entlastungssumme von 100.000 €, andere und umfangreichere erst, wenn auf Grund der Energiekrise im Unternehmensverbund (Achtung: hier ist eine Summenbetrachtung der verbundenen Unternehmen vorzunehmen!) Entlastungen oder andere Beihilfen in Anspruch genommen wurden, die 2 Mio. € bzw. 4 Mio. € überschreiten. Soweit bislang noch keine Selbsterklärung abgegeben wurde, obwohl Entlastungen über 2 Mio. € gewährt werden, sollte geprüft werden, ob eine Nachholung bis spätestens 31.3.2024 erforderlich ist.

Ob in 2024 eine Selbsterklärung ausreicht, ein WP Testat erforderlich ist oder ein Antragsverfahren vor der Prüfbehörde, hängt von den unternehmensindividuellen Höchstgrenzen ab.

Die Schalast Auerbach AG erläutert in einem kostenlosen Seminar am

15.2.2024, 16:30 – 17:30 Uhr, online via Teams

gemeinsam mit den Kolleginnen Janka Schwaibold und Gesa Wesselmann, Schalast LAW I TAX, Praxisgruppe Energy, Infrastructure & Telecommunication, die Plausibilisierungs-Ansätze der gewährten Entlastungen, der Höchstgrenzen-Bestimmung im Unternehmensverbund und die verbleibenden Pflichten für Unternehmen in 2024.

Bei Interesse melden Sie sich gern an bei Frau Anne Böhnert: anne.boehnert@schalast.com