Schalast | News

Client-Alert Update & Klarstellungen zur Invest-Förderung

08.05.2024, News

Da uns in letzter Zeit vermehrt Fragen zum Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital erreicht haben, hier ein kurzes Update aus der Praxis:

Änderung seit dem 6. März

Seit dem 6. März gilt der gesenkte Erwerbszuschuss für Investoren von 15 % der Investitionssumme (statt vorherigen 25 %).

Doch was gilt, wenn das Unternehmen, in welches investiert werden soll, vor dem 6. März als förderfähig genehmigt wurde und nach diesem Stichtag nun ein Investor hinzukommt? Bekommt dieser den alten Fördersatz von 25% oder den neuen reduzierten Satz von 15% bezuschusst?

Der neue Prozentsatz für Investoren gilt unabhängig vom Antrags- und Bescheinigungszeitpunkt des Unternehmens. Es kommt also nicht auf die erklärte Förderfähigkeit des Unternehmens an, sondern ausschließlich auf den Antrag des Investors. Heißt konkret:

  • Investoren, die vor dem 6. März ihren Antrag auf Erwerbszuschuss gestellt haben, bekommen 25 % der Investitionssumme bezuschusst.
  • Investoren, die dies nach dem 6. März getan haben, bekommen 15 % bezuschusst.

Zur Erinnerung der Ablauf des Förderverfahrens (bei externem Investor, der sich nicht am Gründungsvorhaben beteiligt):

  1. Unternehmen stellt Antrag auf Feststellung der Förderfähigkeit & bekommt diese bestenfalls bescheinigt.
  2. Investor stellt den Antrag auf Bewilligung des Erwerbszuschusses.
  3. Abschluss der Verträge zur Investition zwischen Unternehmen und Investor.
  4. Investor beantragt nach erfolgter Investition die Auszahlung des Erwerbszuschusses – natürlich, sofern die Anträge von Unternehmen und Investor positiv beschieden worden sind.

Förderfähige Rechtseinheiten (Investor)

  • Grundsätzlich muss der Investor eine natĂĽrliche Person mit Hauptwohnsitz im EWR sein und darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein.
  • Die Förderung ist aber auch als Business Angels GmbH oder UG möglich, fĂĽr welche zusätzliche Voraussetzungen gelten.

Hinweis: Explizit und ausschließlich nur GmbH und UG - die Förderung anderer Rechtseinheiten ist ausgeschlossen.

Was ist eigentlich INVEST – Zuschuss für Wagniskapital?

Seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Programm Investitionen von Business Angels in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen. Dadurch soll mehr privates Wagniskapital von Privatpersonen mobilisiert und Start-ups geholfen werden, leichter Investoren zu finden.

Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie sich gerne bei uns melden!