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M&A im Internet: Transaktionen von Daten und Content

30.01.2017, Presse

Vermehrt sind Online-Portale, also Webportale, Internetportale, soziale Netzwerke, Plattformen sowie webbasierte Startups, die Apps entwickeln, Gegenstand von M&A-Transaktionen. Dies haben beispielsweise der Erwerb von LinkedIn durch Microsoft oder WhatsApp durch Facebook in der jüngeren Vergangenheit anschaulich gezeigt. Im Vergleich zum klassischen Unternehmenserwerb stellt der Erwerb von Online-Portalen den Rechtsanwender vor besondere Herausforderungen, da gerade hier häufig nicht schlicht ein Anteil am Unternehmen, sondern oft einzelne Assets erworben werden. Die Problemfelder betreffen regelmäßig den Erwerb von Inhalten, an denen möglicherweise Urheberrechte bestehen, den Erwerb von (personenbezogenen) Nutzerdaten bis hin zur Frage, ob der Erwerb von Daten eine marktmächtige Position begründen oder ausbauen kann.

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