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MiFID II: Gewinnverbot statt Provisionsverbot? Börsen-Zeitung, 10.01.2018

10.01.2018, Germany, Frankfurt

Die Regelungen der MiFID II sollen unter anderem sicherstellen, dass die Entgegennahme von Zuwendungen im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen nicht zu Lasten des Kunden und damit nicht zu einer risikogeneigten Anlageberatung führt. Entgegen der gesetzgeberischen Intention hat die BaFin nun ihre Ansicht geäußert, dass Zuwendungen zukünftig vollständig, das heißt restlos und zeitnah für konkrete Qualitätsverbesserungen gegenüber dem Kunden zu verwenden seien und damit in keinem Fall als Gewinn vereinnahmt werden dürfen. Für alle betroffenen Unternehmen bedeutet dies jedenfalls ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit.

Den aktuellen Beitrag des Kollegen Alexander Gebhard, LL.M., finden Sie in der Börsen-Zeitung vom 10.01.2018 oder kann hier online erworben werden.