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Ex und hopp - Ausschluss von Vergabeverfahren wegen Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften, BetriebsBerater 2020, S. 642

16.03.2020, Presse

Unsere Kolleg/in/en Dr. Andreas Walter, LL.M., Ramón Glaßl, LL.M., und Hanna Löschan, LL.M. haben sich in einem Beitrag für den BetriebsBerater mit Cum-Ex-Geschäften und den Auswirkungen auf die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren befasst.

Teilnehmer an Cum-Ex-Geschäften sind unter bestimmten Umständen – spätestens, wenn Gerichte strafrechtliche Anklagen gegen Leitungspersonen des Unternehmens zugelassen oder gar Untersuchungshaft angeordnet haben – von öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen. Eine rasche Selbstreinigung wird häufig nicht in Betracht kommen. Unterlegene, integre Wettbewerber können einen insoweit unterlassenen Ausschluss gerichtlich überprüfen lassen, was einerseits zu Verzögerungen bei Vergabeverfahren und andererseits sogar zu Haftungsansprüchen gegen die öffentliche Hand führen könnte.

Der Beitrag "Ex und hopp - Ausschluss von Vergabeverfahren wegen Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften", ist erschienen im BetriebsBerater 2020, S. 642, und kann hier eingesehen werden.