Schalast | Presse

Die Dreimonatsfrist läuft ab - und nun?, Börsen-Zeitung, 04.08.2020

04.08.2020, Germany, Frankfurt

Vor drei Monaten, am 05.05.2020, hat das Bundesverfassungsgericht das EZB-Anleihekaufprogramm PSPP für (vorläufig) mit dem deutschen Verfassungsrecht für nicht vereinbar erklärt. Nun, nach Ablauf der von Karlsruhe gesetzten Dreimonatsfrist, stellt sich die Frage, ob die Vorbehalte hinsichtlich der Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die zwischenzeitliche Kooperation zwischen EZB, Bundesbank, Bundesfinanzministerium und Bundestag ausgeräumt werden konnten. Die Kläger jedenfalls, denen es letztlich um einen Angriff auf den Euro geht, werden es nicht dabei beruhen lassen.

Hier der Kommentar von Prof. Dr. Schalast in der Börsenzeitung dazu.