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Insolvenzrechtliche und bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an Sicherheiten für qualifizierte Nachrangdarlehen, NZI 2020, 17.09.2020

21.09.2020, Germany, Frankfurt

Qualifizierte Nachrangdarlehen werden mit Blick auf das Insolvenzrecht üblicherweise vereinbart, um eine Überschuldung des Darlehensnehmers iSv § InsO § 19 InsO zu vermeiden und mit Blick auf das Bankaufsichtsrecht üblicherweise, um Darlehen ohne Erlaubnis nach § KWG § 32 KWG an Unternehmen vergeben zu können. Da qualifizierte Nachrangdarlehen ein hohes Risiko für Darlehensgeber darstellen, liegt die Idee nahe, zur Absicherung Sicherheiten zu bestellen, auf die im Fall des Ausfalls der Darlehensforderung zurückgegriffen werden kann. Fraglich ist hierbei, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit qualifizierte Nachrangdarlehen bei Bestellung der Sicherheiten insolvenzrechtlich und bankaufsichtsrechtlich noch als qualifiziert nachrangig gelten können.

Mit seinem Artikel „Insolvenzrechtliche und bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an Sicherheiten für qualifizierte Nachrangdarlehen" in der NZI 2020, 819 vom 17.09.2020 stellt unser Kollege Oskar Becker dar, was zu beachten ist.