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Radiowerbung: BGH schickt Vermarktungsstreit in eine weitere Runde, juve.de, 27.11.2020

27.11.2020, Presse

In einem seit dem Jahr 2011 andauernden Rechtsstreit um die Vermarktungspflicht des Radiovermarkters Radio Marketing Service (RMS) hat der Bundesgerichtshof den Rechtsstreit zurück an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verwiesen.

Die Revision richtete sich gegen ein Urteil des OLG aus dem Februar 2019 – mit welchem das Gericht einen Anspruch der von unseren Kollegen Prof. Dr. Andreas Walter, LL.M. und Ramón Glaßl, LL.M. vertretenen Radiosender auf Vermarktung durch den Marktführer für die Vermarktung von Radiowerbezeiten, RMS Radio Marketing Service, ablehnte. Der BGH hat dieses Urteil nun in wesentlichen Teilen aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. Dabei ist er unserer Argumentation gefolgt, dass unseren Mandanten eine Vermarktung ungerechtfertigt verweigert wird und sie dadurch diskriminiert werden – was wiederum einen kartellrechtlichen Anspruch auf Unterlassung der Diskriminierung zur Folge hat.

Den hierzu auf juve.de erschienene Artikel vom 27.11.2020 finden Sie hier.