Jan Schneider, geboren in Darmstadt, studierte nach einigen Semestern des Studiums der Informatik Rechtswissenschaften in Mainz. Mithin nimmt es nicht Wunder, dass er bereits während des Studiums und später im Referendariat seine Schwerpunkte auf das Zivilrecht und auf das Recht der Informationstechnologie legte.
Vor seiner Tätigkeit bei Schalast arbeitete Jan Schneider als Rechtsanwalt sowohl in einer großen US-Rechtsanwaltskanzlei als auch bei mehreren mittelständischen Wirtschaftskanzleien. Seit dem Jahr 2008 ist er Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Jan Schneider berät sowohl Anbieter als auch Anwender in allen Teilbereichen des Rechts der Informationstechnologie, im Recht der neuen Medien und in den angrenzenden Rechtsgebieten. Dabei reicht sein Tätigkeitsspektrum von der rechtlichen Strukturierung und Betreuung „klassischer" IT-Projekte wie Systemintegrationen und Outsourcing bis hin zu der Beratung bei der Gestaltung, dem Vertrieb, der Erbringung und der Nutzung von Cloud Services und anderer aktueller IT- und TK-Dienste. Die öffentliche Hand berät Jan Schneider bei der Durchführung von IT-Beschaffungsverfahren.
Im Bereich des Internetrechts steht die Beratung von Anbietern bei der Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Produkten und Diensten des E- und M-Business im Vordergrund. Schnittstellen zum Telekommunikationsrecht werden im Sinne einer integrierten Beratung mit erfasst. Die Prüfung, Entwicklung, Gestaltung und Verhandlung von Vertragswerken sind in allen Teilbereichen des IT-Rechts ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Jan Schneider.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungstätigkeit sind der Datenschutz und die IT-Compliance. Hier unterstützt Jan Schneider u.a. Cloud Provider und IT-Dienstleister bei der Herstellung eines adäquaten Datenschutzniveaus und entwickelt ebenso innovative wie praxistaugliche Datenschutzkonzepte für aktuelle und neue IT Services.
Jan Schneider ist häufig angefragter Referent und Keynote Speaker zu aktuellen Themen des IT-Rechts: Zudem ist er Mitautor mehrerer Fachbücher, u. a. des bekannten Standardwerkes "Handbuch der IT-Verträge".