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Neuer "Crypto-Asset Reporting Framework" (CARF) und Änderungen am gemeinsamen Meldestandard

13.10.2022, News

Die OECD hat am 10. Oktober 2022 ein neues „Crypto-Asset Reporting Framework“ (CARF) sowie „Änderungen“ am Common Reporting Standard verabschiedet:

Die CARF-Rahmenvereinbarung wird den G20 am 12. und 13. Oktober 2022 vorgelegt. Die Vereinbarung wird als separates Regime zum CRS vorgeschlagen, um insbesondere die USA zu integrieren (die wegen des FATCA-Regimes nicht am CRS teilnehmen; eine Änderung des CRS hätte die US-Kryptoindustrie sonst außen vor gelassen). Der Zeitplan für die Umsetzung der CARF ist noch offen. Sollte die Vereinbarung angenommen werden, würde sie vermutlich zwischen den teilnehmenden Ländern durch eine multilaterale „Vereinbarung der zuständigen Behörden“ umgesetzt werden (je nach der jeweiligen innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Situation entweder als internationales Übereinkommen oder als bloßes Exekutivabkommen). Vor der CARF hatte die FATF (eine Schwesterorganisation der OECD, die aber ebenfalls von der OECD verwaltet wird) KYC-Regeln im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche durch Krypto-Assets verabschiedet.

Mittelfristig ist also damit zu rechnen, dass Krypto-Assets den heute üblichen Regeln des automatischen Austauschs von steuerlich relevanten „Konto“-Informationen (AIA) unterworfen werden. Natürlich unterscheiden sich sowohl die Terminologie als auch der Inhalt von CARF stark vom CRS, aber der Mechanismus (XML-Reporting etc.) könnte durchaus ähnlich sein.

Ein im Vorfeld in der „working party 10“ heftig diskutierter Punkt war die Abgrenzung von CARF zum CRS. Selbstverständlich sind Krypto-Assets, die bereits verbrieft wurden und nun als Teil eines Depots meldepflichtig sind, bereits unter dem CRS meldepflichtig und sollen es auch bleiben. Daher enthält die CARF spezifische Ausnahmen, um doppelte Meldung zu vermeiden. Weitere Ausnahmen im Rahmen der CARF beziehen sich auf „spezifizierte elektronische Geldprodukte“ und „digitale Zentralbankwährungen“.

Die schlechte Nachricht für alle CRS-konformen Institute: Das OECD-Paket enthält auch detaillierte Änderungen des CRS, wie z. B. die Verpflichtung, Informationen darüber zu sammeln, ob ein Konto neu ist oder bereits besteht, ob eine Selbstzertifizierung eingeholt wurde und aufgrund welcher Rolle(n) jede meldepflichtige Person eine beherrschende Person des Unternehmens ist. Diese Änderungen werden für KYC- und/oder Meldezwecke erst dann relevant, wenn der Mitgliedstaat beschließt, den OECD-Empfehlungen zu folgen. Zumindest innerhalb der EU können Änderungen des CRS leicht durch eine erneute Änderung der „Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden“ übernommen werden.

Für Deutschland wird insbesondere die Frage entscheidend sein, ob die materiellen Regeln für die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten geändert werden, um Krypto-Vermögenswerte in den Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer zu integrieren, oder ob sie trotz der Angleichung an die AIA-Regeln getrennt bleiben.