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Können auch Sie von der geplanten Stromsteuersenkung profitieren? Unser Stromsteuer-Team informiert

20.12.2023, News

Die Entscheidungen der Bundesregierung,

  • die Strompreisbremsen zum Jahresende auslaufen zu lassen,
  • den Zuschuss für die Senkung der Übertragungsnetzentgelte Strom zu streichen sowie
  • die stärkere Erhöhung des CO2-Preises,

machen es jetzt besonders wichtig, zu prüfen, ob eine Senkung der Stromsteuer für Ihr Unternehmen in Betracht kommt. Geplant ist eine Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 EUR pro Megawattstunde bzw. 0,05 EUR pro Kilowattstunde.

Von der Stromsteuerentlastung profitieren Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Als Produzierende Gewerbe gelten, anhand der Einteilung der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003):

  • Abschnitt C: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • Abschnitt D: Verarbeitendes Gewerbe
  • Abschnitt E: Energie- und Wasserversorgung
  • Abschnitt F: Baugewerbe

Entlastungsfähig sind grds. alle Stromentnahmen eines Unternehmens zu eigenbetrieblichen Zwecken.

Da die Steuerentlastung erhöht wird und der Selbstbehalt gleich bleibt, könnten künftig noch mehr Unternehmen von der Stromsteuerentlastung profitieren. Denn durch die geplante höhere Entlastung von 20,- EUR, wäre der Betrag des Selbstbehaltes von 250,- EUR schneller erreicht. Von den 900.000 Unternehmen, die laut WZ 2003 zum Produzierenden Gewerbe zählen, könnten bis zu 600.000 Unternehmen von der künftigen Steuerentlastung profitieren. Die Koalitionsfraktionen planen hierzu, in dem am 14.12.2023 vom Ausschuss gebilligten Haushaltsfinanzierungsgesetz, Kosten iHv 3,25 Milliarden EUR ein.

Können auch Sie von der geplanten Stromsteuersenkung profitieren? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Stromsteuerentlastung!