Schalast | Team

Dr. Joachim W. Habetha, LL.M.

Rechtsanwalt | Notar | Partner

Joachim Habetha ist Rechtsanwalt und Notar (Amtssitz: Frankfurt am Main). Zu seinen anwaltlichen Schwerpunkten gehört die Beratung von nationalen und internationalen Mandanten zu Unternehmenstransaktionen und beteiligungen, Family Offices, Board Rooms und Geschäftsleiterpositionen sowie Unternehmensnachfolgen. Darüber hinaus berät er zur Strukturierung von Unternehmensgruppen und eigentümergeführten Unternehmen.

Biografie

Joachim Habetha, geboren in Schleswig-Holstein, studierte Jura an den Universitäten Kiel/Deutschland, und Surrey/England.  Ein Postgraduiertenprogramm am European University Institute (EUI), Florenz/Italien, schloss er mit dem Master of Legal Studies in Comparative, European and International Law (LL.M.) ab. Einen gesellschafts-, organhaftungs- und international-privatrechtlichen Fokus hatte auch seine Doktorarbeit an der Universität Kiel. 

Begonnen hatte er seine anwaltliche Karriere mit seiner Anwaltszulassung im Januar 1995 in Frankfurt am Main bei einer deutschen Vorgängersozietät von Hogan Lovells International LLP. Dort war er seit 2000 Partner gewesen, bevor er Schalast & Partner zum Beginn des Jahres 2024 beitrat.

Seit 2009 ist Joachim Habetha auch als Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main zugelassen. 

Joachim Habetha ist Mitglied der Praxisgruppen Corporate/M&A und Notariat.

In den Jahren 2009 – 2023 ist er bei Best Lawyers™ für Private Equity in Deutschland durchgängig geführt worden.

Er publiziert zu gesellschaftsrechtlichen, M&A-vertraglichen und finanzaufsichtsrechtlichen Themen. Bei einem deutschen Seminarveranstalter (Euroforum) gibt er regelmäßig Seminare zum M&A-Vertrag in der Praxis.

Publikationen

  • Kommentierung von §§ 6, 7, 8 und 43 KWG in: Schwennicke/Auerbach, Kreditwesengesetz, 1. Aufl. 2009 – 4. Aufl. 2021 (C.H. Beck)
  • Rechtsstreitigkeiten bei Private-Equity Transaktionen (=Teil 1 § 2 G), in: Mehrbrey, Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf, 1. Aufl. 2018 und 2. Aufl. 2022 (Carl Heymanns Verlag)
  • Zur Wahlmöglichkeit zwischen beherrschungsvertraglicher Weisung und Zustimmungsbeschluss der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung im Vertragskonzern, in ZIP 2017, Seite 652 – 659
  • Auswirkungen von § 3 Abs. 2 - 4 KWG i. d. F. des Trennbankengesetzes auf die Finanzierung von Private-Equity-Transaktionen durch CRR-Kreditinstitute?, in: ZIP 2014, Seite 9 – 17
  • Ãœberwindung von Ãœbertragungshindernissen bei auf Krankenhäuser bezogenen M&A, in: Festschrift für Dieter Reuter, 2010, Seite 985 – 1008 (De Gruyter)
  • Taking Private einer deutschen Aktiengesellschaft, in: Triebel, Mergers & Acquisitions, 2004, Seite 369 - 381 (Verlag Recht und Wirtschaft GmbH)
  • Die neue Haftung des eintretenden GbR-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der Außengesellschaft, in: Zehn Jahre Deutsches Notarinstitut, 2003, Seite 323 - 336 
  • Verdeckte Sacheinlage, endgültig freie Verfügung, Drittzurechnung und „Heilung“ nach fehlgeschlagenen Bareinzahlungen im GmbH-Recht, in: ZGR 1998, Seite 305 – 333
  • Direktorenhaftung und gesellschaftsfinanzierte Haftpflichtversicherung (ein deutsch-englischer Rechtsvergleich vor dem Hintergrund des Binnenmarktes für Versicherungsleistungen), 1995 (C.F. Müller)