Schalast | Banking
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Die Beratung von Banken bildet seit Gründung von Schalast einen Kernbereich unserer Tätigkeit. Eckpfeiler der Beratung von Banken ist unsere Praxisgruppe Banking & Finance, die Banken in sämtlichen bank- und bankaufsichtsrechtlichen Themen berät und anwaltlich vertritt. Bei der Beratung von Banken haben wir eine größtmögliche Verzahnung mit den übrigen Praxisgruppen hergestellt.
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Unsere Beratungsschwerpunkte in der Finanzbranche
Neben der Beratung in sämtlichen bank- und bankaufsichtsrechtlichen Fragen beraten und vertreten wir Banken insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen, insbesondere auch mit Blick auf die Regelung des Kreditwesengesetzes, der Capital Requirements Regulation (CRR) und den übrigen aufsichtsrechtlichen Grundlagen.
- Internationale gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen.
- Arbeitsrechtliche Fragen, gerade auch mit Blick auf bankaufsichtsrechtliche Fragen, wie beispielsweise vor dem Hintergrund der Institutsvergütungsverordnung.
- Wettbewerbsrechtliche und äußerungsrechtliche Komplexe.
- Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz und Compliance
- Rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit IT-Systemen von Banken, insbesondere auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung unter Beachtung aufsichtsrechtlicher Regelungen und der Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden.
- Fragen hinsichtlich verschiedener, besonders wertiger Sicherungsgüter, insbesondere Grundstücke, Flugzeuge und Schiffe.
- Dispute Resolution, sei es bei Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Banken oder mit sonstigen Dritten vor allen staatlichen und institutionellen Gerichten und vor (auch internationalen) Schiedsgerichten, insbesondere auch gegenüber den Bankaufsichtsbehörden.
- Vorhaben im Zusammenhang mit Unternehmen, die – häufig web-unterstützte – bank- und versicherungsnahe Dienstleistungen erbringen und Geschäftsmodelle verfolgen (sog. FinTech-Unternehmen).