Schalast | Informationstechnologie

Unser Tätigkeitsspektrum erfasst alle Bereiche des klassischen und modernen Informationstechnologierechts. Wir beraten und unterstützen beispielsweise bei der Strukturierung und Durchführung „klassischer“ IT-Projekte wie Softwareentwicklung, Systemintegrationen und Outsourcing, und betreuen Unternehmenstransaktionen im IT-Bereich. Die Prüfung, Entwicklung, Gestaltung und Verhandlung von Vertragswerken sowie Geschäftsbedingungen sind in allen Teilbereichen des IT-Rechts ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

Bei alledem sind wir sowohl auf Seiten der Anbieter tätig wie auch für Anwender. Mithin kennen wir die Bedürfnisse, Usancen und Anforderungen beider Seiten und erarbeiten für unsere Mandanten stets Lösungen, die nicht nur interessengerecht sind, sondern auch praxistauglich.

Die öffentliche Hand beraten wir bei der Durchführung von IT-Beschaffungsverfahren. Ebenso betreuen wir die Teilnahme an derartigen Verfahren auf Seiten der Bieter.

Schnittstellen zum Telekommunikationsrecht werden im Sinne einer integrierten Beratung mit erfasst.

Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten im Fall von Projektschieflagen. Wir übernehmen das rechtliche Risikomanagement und setzen bei Bedarf die Ansprüche unserer Mandanten durch bzw. wehren von anderer Seite erhobene Ansprüche ab – außergerichtlich sowie vor Gericht.