Schalast | Designrecht

Im Designrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend von der Schutzrechtserlangung bis zur Durchsetzung von Verletzungsansprüchen.

Vor Anmeldung eines Designs führen wir Recherchen nach vorbekanntem Formenschatz durch und begutachten die Schutzfähigkeit eines anzumeldenden Designs hinsichtlich Neuheit und Eigenart. Anmeldeverfahren führen wir sowohl national (als Design), auf EU-Ebene (als Gemeinschaftsgeschmacksmuster) als auch international durch.

Nach Eintragung des Designs verwalten wir die Designs unserer Mandanten mit Unterstützung unserer IP-Sachbearbeiterinnen und einer für unsere Kanzlei maßgeschneiderten Software.

Darüber hinaus vertreten wir Mandanten in Amtsverfahren und im Falle von Verletzungen außergerichtlich und vor Gericht.

Daneben sind wir mit den Feinheiten des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters vertraut. Auch hier vertrauen unsere Mandanten auf unsere Expertise sowohl bei der Durchsetzung eigener Ansprüche als auch der Abwehr von Ansprüchen Dritter.