Schalast | Lizenzrecht

Bei allen Rechten des Geistigen Eigentums und in angrenzenden Gebieten (wettbewerblicher Nachahmungsschutz, Geschäftsgeheimnisse und Know-How) spielen Lizenzverträge eine große Rolle. Angesprochen ist damit vor allem die Einräumung oder Übertragung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten. Folgefragen, die sich stellen, sind die der Vergütung des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer, Regelungen bei Verletzungen von Vertragsschutzrechten, das Bilden von Verteidigungsgemeinschaften etc.

Für unsere Mandanten handeln wir Lizenzvereinbarungen aus und erstellen die Vertragsentwürfe. Im Falle der Vertragsbrüchigkeit setzen wir die Rechte unserer Mandanten außergerichtlich und vor Gericht durch.