Schalast | Urheberrecht

Im Urheberrecht beraten und vertreten wir die Kreativen aller Richtungen, Branchen und Werkgattungen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir sind mit den klassischen Kategorien urheberrechtlicher Werke (bspw. Kunstwerke, Musikstücke) vertraut, wie auch mit den ergänzenden Leistungsschutzrechten (bspw. Lichtbilder und Software). Daneben sind wir bestens mit den neueren Entwicklungen im Urheberrecht (bspw. Memes, Pastiches, Karikaturen) vertraut.

Wir begutachten die Schutzfähigkeit von Werken ebenso wie den Umfang des Schutzbereichs oder das Eingreifen von Schrankenregelungen (bspw. Zitatrecht). Wir schützen die Urheberrechte und urheberrechtlichen Nutzungsrechte unserer Mandanten; umgekehrt verteidigen wir Mandanten gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung.

Abgerundet wird unser Beratungsspektrum durch vertragsgestaltende Tätigkeit. Dies betrifft insbesondere Verträge über die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten.